Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Melsen Tech A/S

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden mangels abweichender, schriftlicher Vereinbarung zwischen der Melsen Tech A/S und dem Käufer Anwendung.

 

1.0 Angebot, Annahme und Auftragsbestätigung

1.1 Mangels anderer Angaben hält sich Melsen Tech nur dann an ihr Angebot gebunden, wenn es innerhalb von 30 Tagen ab Angebotsdatum angenommen wird.

1.2 Weicht eine Auftragsbestätigung durch Mehrpreise, Einschränkung oder Vorbehalt vom Auftrag des Käufers ab, und ist der Käufer mit diesen Änderungen nicht einverstanden, hat der Käufer Melsen Tech dies binnen acht Tagen anzuzeigen. Andernfalls gilt allein die Auftragsbestätigung der Melsen Tech.

2.0 Gefahrübergang

2.1 Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt ab dem Lager der Melsen Tech gemäß Incoterms 2020. Wird die Beförderung durch einen externen Frachtführer ausgeführt, erfolgt der Gefahrübergang jedoch bei der Übergabe an einen solchen Frachtführer.

3.0 Liefertermin und Verzug

3.1 Melsen Tech ist zur Hinausschiebung des Liefertermins berechtigt, sofern die Fristüberschreitung wegen nicht im Machtbereich der Melsen Tech liegender Umstände erforderlich ist.

3.2 Wird der angegebene Liefertermin wesentlich überschritten, und hat der Käufer der Melsen Tech eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, dass höhere Gewalt vorliegt. Im Falle eines wesentlichen Verzugs kann der Käufer Schadensersatz verlangen, wenn der Käufer nachweist, dass sich Melsen Tech grob fahrlässig verhalten hat. Ein etwaiger Schadensersatz kann den Wert der Lieferung jedoch nie überschreiten.

4.0 Mängelrügen etc.

4.1 Der Käufer hat die Ware beim Eingang zu untersuchen. Die Anzeige von Mängeln hat binnen sieben Tagen nach Eingang der Ware schriftlich zu erfolgen.

5.0 Mängel

5.1 Liegen an der Lieferung Mängel vor, die auf Bauart, Werkstoffen oder Herstellung beruhen, verpflichtet sich Melsen Tech für die Dauer von sechs aufeinanderfolgenden Monaten nach erfolgter Anlieferung nach ihrer Wahl zur Lieferung einer mangelfreien Sache oder zur Beseitigung des Mangels.

5.2 Die Nacherfüllung erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der Mangel darauf beruht, dass die gelieferten Waren nicht in völliger Übereinstimmung mit Vorgaben gewartet und genutzt worden sind, oder wenn der Mangel auf unsachgemäßer oder unzweckmäßiger Nutzung oder auf intensiverer Nutzung der gelieferten Waren als vereinbart oder als beim Vertragsabschluss vorausgesetzt, oder auf ohne schriftliche Zustimmung vorgenommenen Änderungen oder technischen Eingriffen oder auf außerordentlichen klimatischen Einwirkungen beruht.

5.3 Der Käufer hat die mangelhaften Waren an Melsen Tech zurückzusenden, und die Rücksendung der mangelhaften Teile erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Nacherfüllungsanspruch schließt die Aus- und Einbaukosten nicht ein.

5.4 Kann der Käufer die Nacherfüllung an seinem Ort selbst vornehmen, reicht zur Erfüllung der Nacherfüllungspflicht der Melsen Tech gemäß dieser Bestimmung der Versand eines neuen oder eines reparierten Teils aus. Der Versand von Melsen Tech an den Käufer erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr der Melsen Tech.

5.5 Für ausgetauschte oder reparierte Teile der Vertragsgegenstände übernimmt Melsen Tech die Nacherfüllungspflicht zu den gleichen Bedingungen und unter der gleichen Voraussetzung wie für die ursprüngliche Lieferung. Für alle Teile der Lieferung erlöschen die Nacherfüllungspflichten der Melsen Tech jedoch ein Jahr nach der Übergabe an den Käufer.

5.6 Nach dem Übergang der mit der Lieferung verbundenen Gefahr auf den Käufer übernimmt Melsen Tech keine Haftung für Mängel über die in dieser Bestimmung festgelegten Pflichten hinaus. Der Käufer kann somit nie vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz verlangen oder andere Gewährleistungsansprüche geltend machen. Auch für jeden dem Käufer ggf. durch den Mangel zugefügten mittelbaren Schaden, wie beispielsweise Produktionsausfall, Zeitverlust, entgangene Gewinne etc., schließt Melsen Tech die Haftung ausdrücklich aus.

5.7 Melsen Tech behält sich das Recht zu einer Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten Menge vor.

5.8 Die etwaige Haftung der Melsen Tech kann jedoch schließlich den Wert der Lieferung nie übersteigen.

6.0 Produkthaftung (Haftung für durch die Lieferung verursachte Schäden)

6.1 Verursacht eine Lieferung der Melsen Tech einen Schaden, haftet Melsen Tech gegenüber dem Käufer für Personenschaden, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf von Melsen Tech verursachte Handlungen oder Unterlassungen zurückzuführen ist.

6.2 Gegenüber dem Käufer übernimmt Melsen Tech keine Haftung für Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen.

6.3 Melsen Tech haftet unter keinen Umständen für Produktionsausfall, entgangene Gewinne oder einen sonstigen mittelbaren oder daraus folgenden Schaden.

6.4 Insoweit Melsen Tech nach den Vorschriften über Produkthaftung oder nach allgemeinen Haftungsgrundsätzen gegenüber Dritten Haftung übernehmen muss, hat der Käufer Melsen Tech in dem Maß schadlos zu halten, wie eine solche Haftung über die oben genannten Grenzen hinausgeht.

Der Käufer verpflichtet sich, sich vor demselben Gericht verklagen zu lassen, das über die Ersatzansprüche anlässlich eines angeblich durch einen Fehler an einer der Lieferungen der Melsen Tech verursachten Schadens entscheidet.

6.5 Sollte ein Dritter gegen eine der Parteien Ersatzansprüche geltend machen, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen

7.0 Preise

7.1 Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager der Melsen Tech; der Käufer trägt somit die Frachtkosten.

8.0 Zahlung

8.1 Die Zahlungsbedingungen der Melsen Tech gehen aus der Rechnung hervor.

8.2 Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, so werden ab Rechnungsdatum Zinsen berechnet. Der Zins beträgt 1,5 % pro angefangenen Monat und wird dem Rechnungsbetrag am Ende eines jeden Monats hinzugerechnet.

9.0 Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur Zahlung behält sich Melsen Tech das Eigentum an den Waren vor.

10.0 Stornierung von Aufträgen durch den Käufer

10.1 Bei gewissen Warengruppen kann der Käufer zu besonderen Bedingungen und gegen Zahlung einer getrennten Gebühr einen Auftrag stornieren oder den Liefertermin eines Auftrags verschieben, sofern zuvor mit Melsen Tech eine dahingehende schriftliche Vereinbarung abgeschlossen worden ist.

11.0 Kataloge, Beschreibungen

11.1 Alle Angaben zum Gewicht, zu Abmessungen, zur Kapazität und zu technischen Daten im Katalog, in der Beschreibung, im Prospekt, in der Anzeige etc. haben allein informatorischen Charakter und ist nur insoweit verbindlich, als im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung explizit darauf hingewiesen wird.

12.0 Etwaige spezifische Anforderungen des Käufers

12.1 Etwaige spezifische Anforderungen des Käufers sind nur insoweit verbindlich, als sie von Melsen Tech schriftlich bestätigt worden sind.

13.0 Finanzielle Lage des Käufers

13.1 Im Falle der Nichtbeachtung der für vorangegangene Lieferungen vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Käufer oder für den Fall, dass nach dem Abschluss des Vertrags Umstände eintreten, die der Melsen Tech Anlass zum gerechtfertigten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers geben, hat Melsen Tech das Recht zur Stornierung nicht erledigter Aufträge.

14.0 Streitigkeiten

14.1 Mit diesen Bedingungen und den dazu gehörenden Anlagen verbundene rechtliche Fragen und die Auslegung davon unterliegen dänischem Recht.

14.2 Melsen Tech hat das Recht zu entscheiden, ob über etwaige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung im Wege eines Schiedsverfahrens oder vom Gericht zu entscheiden ist. Im Falle eines Schiedsverfahrens gelten die Vorschriften des dänischen Gesetzes über Schiedsverfahren („lov om voldgift“). Im Falle der Entscheidung durch Gericht ist das Gericht in Aalborg, Dänemark, zuständig.

 

Version 06-02-2017